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FAQ2019-11-07T16:38:50+01:00

… wir informieren Sie gern!

Wie lange dauert es, bis eine ausländische Haushaltshilfe oder Betreuungskraft bei uns arbeitet?2018-07-19T16:29:00+02:00

Die Betreuungsdauer ergibt sich aus dem mit uns geschlossenem Betreuungsvertrag. Wir gewährleisten über den gesamten Vertragszeitraum eine Anwesenheit 24 Stunden jeden Tag, unter Berücksichtigung der vereinbarten freien Zeit der Betreuerinnen. Der Personalwechsel ist in der Regel bei polnischen Betreuungskräften nach 4 – 6 Wochen notwendig, bei bulgarischen und ukrainischen Betreuungskräften nach ca. 3 Monaten. Der Wechsel geschieht mit einer Übergabe der Betreuungsaufgabe von einer Betreuungskraft zur anderen vor Ort. Ein Betreuungsbeginn kann mit Ihrer Hilfe auf dem schnellstmöglichen Wege erfolgen. Innerhalb weniger Tage können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen. Bei einer zügigen Abwicklung der notwendigen Formalitäten, ist es möglich, dass die Betreuerin sieben bis zehn Tage nach Eingang des unterschriebenen Vertrages an ihrem Einsatzort sein kann.

Sprechen die polnischen, bulgarischen und ukrainischen Betreuungskräfte Deutsch?2018-07-04T15:49:18+02:00

Unser Betreuungspersonal aus Polen, Bulgarien und der Ukraine verfügt mindestens über gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, das heißt, eine Verständigung ist gewährleistet. Die meisten Betreuerinnen haben während ihrer Aufenthalte in Deutschland sehr gute Fähigkeiten bei der Bewältigung der Kommunikation in der Betreuungstätigkeit erlangt. Sollte es trotzdem ein Problem in der Verständigung geben, so haben Sie in der Verwaltung unseres Unternehmens jeder Zeit deutsche Ansprechpartner.

Was bedeutet häusliche Betreuung?2018-07-19T16:29:42+02:00

Alte Menschen, für die aufgrund ihres Gesundheitszustandes 24 Stunden am Tag Betreuung erforderlich ist, benötigen entweder einen Platz im Pflege- oder Altenheim oder müssen diese Versorgung in der häuslichen Umgebung organisiert bekommen. In aller Regel können die Angehörigen diese Aufgabe nicht bewältigen. Eine 24-Stunden-Pflege durch einen Pflegedienst ist meist nicht bezahlbar. Eine bezahlbare Alternative kann der Einsatz polnischer, bulgarischer und ukrainischer Bereuungskräfte sein. So bleibt die zu pflegende Person in ihrer gewohnten Umgebung und wird durch eine entsprechend qualifizierte Betreuungskraft versorgt. Die betreuende Haushaltshilfe wohnt während der häuslichen Betreuung mit der zu pflegenden Person in deren Haus oder Wohnung und erbringt dabei alle erforderlichen Hilfsleistungen der Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung. Wenn eine Betreuung 24 Stunden am Tag gewährleistet ist, heißt das nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden am Tag arbeitet. Sie wird jedoch rund um die Uhr ansprechbar und in dieser Weise auch in Zeiten anwesend sein, in denen der ambulante Pflegedienst nicht vor Ort sein kann. Die tägliche Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und wird individuell bestimmt.

Fallen außer den monatlichen Kosten noch andere Kosten an?2018-07-04T15:49:05+02:00

Kostentransparenz für unsere Kunden hat in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert. In unserem Internetportal werden alle anfallenden Kosten dargestellt. Außer der monatlichen Pauschale und den Fahrkosten für die Betreuerin, stellen wir keine weiteren Kosten in Rechnung. Lediglich freie Kost und Logis für das Betreuungspersonal ist von Ihnen bereit zu stellen.

Welchen Kostenanteil übernimmt die Pflegeversicherung?2018-07-19T16:39:27+02:00

Die Pflegekasse entlastet Sie durch Zahlung eines Pflegegeldes.

Pflegegrade Pflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro
Arbeitet das ausländische Personal legal bei mir im Haus?2018-07-04T15:48:54+02:00

Das Personal ist im polnischen oder deutschen Unternehmen angestellt, in der deutschen Sozialversicherung versichert und erhält den garantierten Mindestlohn. Ab dem 01.05.2011 haben die EU-Bürger der osteuropäischen Länder völlige Niederlassungsfreiheit und können in Deutschland ohne die Beschränkungen des früheren Entsendegesetzes Arbeitsverträge schließen.

Muss ich das ausländische Personal bei den Behörden anmelden?2018-07-04T15:48:47+02:00

Es gibt für Sie keine Meldepflicht der polnischen, bulgarischen oder ukrainischen Betreuungskräfte bei den Behörden, da Sie nicht Arbeitgeber, sondern Dienstleistungsempfänger sind. Die Betreuungskräfte sind in unserem deutschen Unternehmen oder dem polnischen, bulgarischen bzw. ukrainischen Schwesterunternehmen angestellt. Seit dem 01.05.2011 haben die EU-Bürger der osteuropäischen Länder völlige Niederlassungsfreiheit und können in Deutschland ohne die Beschränkungen des früheren Entsendegesetzes Arbeitsverträge schließen.

Darf ich von der Betreuerin andere als die vereinbarten Tätigkeiten verlangen?2018-07-04T15:48:41+02:00

In dem Vertrag über die Betreuung ist der Umfang der von unseren polnischen, bulgarischen und ukrainischen Betreuungskräften zu erledigenden Arbeiten festgelegt. Allerdings lassen sich die anfallenden Arbeiten im Haushalt und bei der Grundpflege nicht immer bis in das letzte Detail bestimmen. Deshalb zeigen wir bei den nicht im Vertrag aufgeführten, aber im weitesten Sinne zum Tätigkeitsbereich gehörenden Arbeiten Kulanz, sofern diese Inanspruchnahme unseres Personals nicht deren Versicherungsschutz aufhebt. Im Zweifelsfall ist eine Rücksprache auf unserer Hotline angeraten. Wenn der Betreuungsumfang sich nach Vertragsabschluss ändern sollte, werden wir den Vertragsinhalt der veränderten Situation anpassen.

Was ist zu tun, wenn sich der Betreuungsumfang ändert?2018-07-04T15:48:34+02:00

Wie hoch der Betreuungsaufwand ist, hängt wesentlich von der Pflegebedürftigkeit des Pflegebedürftigen und vom Pflegegrad ab. Ist nur Grundpflege und haushälterische Hilfe notwendig, kann diese Aufgaben unsere Betreuerin allein übernehmen. Kommen medizinische Leistungen hinzu, wie zum Beispiel das Setzen von Spritzen, muss ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Dann werden unsere Betreuerin und der mobile Pflegedienst zusammenarbeiten.

Welche Kündigungsfristen gibt es?2018-07-04T15:48:27+02:00

Nach dem Vertrag, den die 24h-SeniorService GmbH, die BWE Polska Sp. z o.o., die BWE Bulgaria EOOD mit dem Leistungsempfänger abschließt, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Damit verfügen Sie über ausreichend Flexibilität, sich aus diesem Vertrag zu lösen. Außerdem sind für besondere Situationen abweichende Vereinbarungen möglich.

Wie oft wechselt das Personal?2018-07-19T16:41:33+02:00

Der Personalwechsel unserer polnischen Betreuerinnen / unserer Betreuer findet in der Regel alle 4 – 6 Wochen statt, der unserer bulgarischen / ukrainischen Betreuungskräfte nach ca. 3 Monaten und wird durch uns reibungslos organisiert. Das Betreuungspersonal gewährleistet vor Ort eine lückenlose Übergabe, damit so wenig Informationen wie möglich im Betreuungsablauf verloren gehen.

Was geschieht, wenn die Betreuerin ernsthaft erkrankt?2018-07-04T15:48:15+02:00

Unsere polnischen, bulgarischen und ukrainischen Betreuungskräfte verfügen über eine Krankenversicherung, die Ihnen eine Behandlung durch einen vor Ort niedergelassenen deutschen Arzt ermöglicht. Bei Ausfall oder Ansteckungsgefahr, die eine Erfüllung des Betreuungsvertrages nicht gewährleisten, erfolgt ein sofortiger Wechsel der Betreuerin / des Betreuers.

Wie ist das Betreuungspersonal versichert?2018-06-22T15:39:58+02:00

Unsere polnischen, bulgarischen und ukrainischen Betreuungskräfte sind bei ihrer Tätigkeit in Deutschland kranken- und haftpflichtversichert. Ohne diesen Versicherungsschutz dürften die Betreuerinnen aus Polen, Bulgarien und der Ukraine ihre Tätigkeit nicht ausüben.

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