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Lexikon

24-Stunden-Betreuung

Alte Menschen, für die aufgrund ihres Gesundheitszustandes 24 Stunden am Tag Betreuung erforderlich ist, benötigen entweder einen Platz im Pflege- oder Altenheim oder müssen diese Versorgung in der häuslichen Umgebung organisiert bekommen. In aller Regel können die Angehörigen diese Aufgabe nicht bewältigen. Eine 24-Stunden-Pflege durch einen Pflegedienst ist meist nicht bezahlbar. Eine bezahlbare Alternative kann der Einsatz polnischer und ukrainischer Bereuungskräfte sein. So bleibt die zu pflegende Person in ihrer gewohnten Umgebung und wird durch eine entsprechend qualifizierte Betreuungskraft versorgt. Die betreuende Haushaltshilfe wohnt während der 24-Stunden-Pflege mit der zu pflegenden Person in deren Haus oder Wohnung und erbringt dabei alle erforderlichen Hilfsleistungen der Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung. Wenn eine Betreuung 24 Stunden am Tag gewährleistet ist, heißt das nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden am Tag arbeitet. Sie wird jedoch ansprechbar und in dieser Weise auch in Zeiten anwesend sein, in denen der ambulante Pflegedienst nicht vor Ort sein kann. Die tägliche Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und wird individuell bestimmt.

Aktive Seniorenbetreuung

Bei der aktiven Seniorenbetreuung ist pflegerische und menschliche Zuwendung gefragt. Oft gewinnt in der Gemütssituation des Pflegebedürftigen das Gefühl der Abhängigkeit Oberhand und belastet das familiäre Klima. Die aktive Seniorenbetreuung hilft den Angehörigen, die gewohnten Abläufe in der Familie auf die Situation des Pflegebedürftigen abzustimmen.

Altenpflege

Altenpflege kann in den verschiedensten Bereichen geleistet werden. Diese Bereiche sind das Altenheim, der ambulante Pflegedienst und die 24h-Alten-Betreuung zu Hause.

Arbeitnehmer-Freizügigkeit

Mit dem Beitritt Polens 2004 in die Europäische Union (EU), ergibt sich die Möglichkeit, dass polnische Staatsbürger visumsfrei nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und von ihrer Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen können. Ab dem 01.05.2011 gilt die volle Dienstleistungsfreiheit uneingeschränkt für alle EU Länder. Unser Personal ist in unserem polnischen oder deutschen Unternehmen angestellt, in Deutschland bei der AOK sozialversichert und wird nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Wir setzen keine selbstständigen Betreuungs- bzw. Haushalthilfen ein, da dies als Schwarzarbeit angesehen werden kann (Urteil des Amtsgerichts München vom 11.08.2008).

Betreuungsaufwand

Wie hoch der Betreuungsaufwand ist, hängt wesentlich von der Pflegebedürftigkeit des Pflegebedürftigen und vom Pflegegrad ab. Ist nur Grundpflege und haushälterische Hilfe notwendig, kann diese Aufgaben unsere Betreuerin allein übernehmen. Kommen medizinische Leistungen hinzu, wie zum Beispiel das Setzen von Spritzen, muss ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Dann werden unsere Betreuerin und der mobile Pflegedienst zusammenarbeiten.

Betreuungsdauer

Die Betreuungsdauer ergibt sich aus dem mit uns geschlossenem Betreuungsvertrag. Wir gewährleisten über den gesamten Vertragszeitraum eine Betreuung jeden Tag, unter Berücksichtigung der vereinbarten freien Zeit der Betreuerinnen. Der Personalwechsel ist in der Regel bei polnischen Betreuungskräften nach 4 – 6 Wochen notwendig, bei ukrainischen Betreuungskräften nach ca. 3 Monaten. Der Wechsel geschieht mit einer Übergabe der Betreuungsaufgabe von einer Betreuungskraft zur anderen vor Ort. Ein Betreuungsbeginn kann mit Ihrer Hilfe auf dem schnellstmöglichen Wege erfolgen. Innerhalb weniger Tage können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen. Bei einer zügigen Abwicklung der notwendigen Formalitäten, ist es möglich, dass die Betreuerin 4-8 Tage nach Eingang des unterschriebenen Vertrages an ihrem Einsatzort sein kann.

Bezahlbare Alternative

Eine bezahlbare Alternative zum Pflegeheim ist die häusliche Pflege durch die Angehörigen. Meist sind diese jedoch nicht in der Lage, die umfangreiche Betreuungs- und Pflegearbeit zu leisten. Derzeit sind wegen der hohen Preise und des Personalmangels in der häuslichen Betreuung in Deutschland oft nur die Dienstleister aus den osteuropäischen Ländern, etwa aus Polen und der Ukraine, eine bezahlbare Alternative.

Deutschkenntnisse

Unser Betreuungspersonal aus Polen und der Ukraine verfügt mindestens über gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, das heißt, eine Verständigung ist gewährleistet. Die meisten Betreuerinnen haben während ihrer Aufenthalte in Deutschland sehr gute Fähigkeiten bei der Bewältigung der Kommunikation in der Betreuungstätigkeit erlangt. Sollte es trotzdem ein Problem in der Verständigung geben, so haben Sie in der Verwaltung unseres Unternehmens jeder Zeit deutsche Ansprechpartner.

Eigenanteil

Die Leistungen für die stationäre Pflege werden von der Pflegeversicherung gezahlt. Dabei deckt der Zuschuss der Pflegekasse nicht den gesamten Pflegebedarf ab. Bei Pflege in einem Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung ja nach Pflegegrad derzeit zwischen 125 und 2.005 Euro. Von den Gesamtkosten der stationären Pflege deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten ab, die verbleibenden Kosten sind durch den Pflegebedürftigen zu tragen. Die Kosten, die vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen, beziehen sich auf die Verpflegung und der Unterbringung im Pflegeheim sowie die Investitionskosten. Unter bestimmten Bedingungen steht den Heimbewohnern auch Pflegewohngeld zu. Außerdem muss der oder die Pflegebedürftige alle Kosten der Grundpflege, Behandlungspflege und sozialen Betreuung übernehmen, die über dem gezahlten Pflegegeld liegen. Reicht die Rente oder das Vermögen der Pflegebedürftigen nicht aus, werden zunächst die Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern geprüft. Liegen keine Unterhaltsansprüche vor, kann der Pflegebedürftige Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen. Außerdem darf der/die Pflegebedürftige kein Vermögen über 2600 Euro besitzen. Dieses würde ansonsten zunächst für die Finanzierung genutzt. Neu ab 2017 ist ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, der für die Pflegegrade 2 – 5 festgeschrieben wird. Im Falle einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit wird der Eigenanteil nicht mehr steigen.

Einmalige Pauschale

Die polnischen und ukrainischen Unternehmen, die Pflegekräfte aus Polen und der Ukraine entsenden, verlangen oft zusätzlich zu den monatlichen Kosten für die Betreuung eine einmalige Pauschale. Eine solche einmalige Pauschale wird bei uns nicht erhoben.

Erkrankung der Betreuungskraft

Unsere polnischen und ukrainischen Betreuungskräfte verfügen über eine Krankenversicherung, die Ihnen eine Behandlung durch einen vor Ort niedergelassenen deutschen Arzt ermöglicht. Bei Ausfall oder Ansteckungsgefahr, die eine Erfüllung des Betreuungsvertrages nicht gewährleisten, erfolgt ein sofortiger Wechsel der Betreuerin / des Betreuers.

Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man die Hilfestellung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Rasieren, Zähne putzen, Eincremen) bei der Darm- und Blasenentleerung, Nahrungs- und Getränkeaufnahme sowie Inkontinenzversorgung. Dazu gehören aber auch Aktivitäten des täglichen Lebens, zum Beispiel die Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung usw.

Häusliche Pflege

Häusliche Betreuung meint die Kranken- oder Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden. Eine Betreuungskraft sichert den Senioren ihren Lebensabend, indem sie täglich die Senioren im Haushalt, bei grundpflegerischen und in medizinischen Tätigkeiten unterstützt. Für die häusliche Betreuung gibt es unterschiedliche Betreuungsformen. Es gibt den ambulanten Pflegedienst, der bis zu mehrmals täglich zu dem Pflegebedürftigen kommen kann. Die häusliche Betreuung kann auch von Familienmitgliedern übernommen werden. In aller Regel reicht diese Betreuung nicht aus und es muss eine 24-Stunden-Betreuungskraft engagiert werden. Auf diesen Fall ist unsere 24h-SeniorService GmbH spezialisiert.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung sind die Aufgaben unserer Betreuerin / unseres Betreuers, die einer Haushaltshilfe, die bei ihrer 24 Stunden-Anwesenheit unterstützt beim Einkaufen, Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten, Aufräumen, Grundreinigen der Wohnung, Waschen und Bügeln, Haustierversorgen, Schnee schieben, Pflegen der Zimmerpflanzen, Betreuen von Besuchern.

Kostentransparenz

Kostentransparenz für unsere Kunden hat in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert. In unserem Internetportal werden alle anfallenden Kosten dargestellt. Außer der monatlichen Pauschale und den Fahrkosten für die Betreuerin, stellen wir keine weiteren Kosten in Rechnung. Lediglich freie Kost und Logis für das Betreuungspersonal ist von Ihnen bereit zu stellen.

Kündigungsfrist

Nach dem Vertrag, den die 24h-SeniorService GmbH, die BWE Polska Sp. z o.o. mit dem Leistungsempfänger abschließt, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Damit verfügen Sie über ausreichend Flexibilität, sich aus diesem Vertrag zu lösen. Außerdem sind für besondere Situationen abweichende Vereinbarungen möglich.

Legale Beschäftigung

Das Personal ist im polnischen oder deutschen Unternehmen angestellt, in der deutschen Sozialversicherung versichert und erhält den garantierten Mindestlohn. Ab dem 01.05.2011 haben die EU-Bürger der osteuropäischen Länder völlige Niederlassungsfreiheit und können in Deutschland ohne die Beschränkungen des früheren Entsendegesetzes Arbeitsverträge schließen.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im jeweiligen Bundesland. Ein medizinischer Gutachter des MDK entscheidet, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Damit eine solche Prüfung erfolgt, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Auch können die Pflegeleistungen, sofern der Anspruch berechtigt ist, eventuell rückwirkend gezahlt werden.

Meldepflicht

Es gibt für Sie keine Meldepflicht der polnischen oder ukrainischen Betreuungskräfte bei den Behörden, da Sie nicht Arbeitgeber, sondern Dienstleistungsempfänger sind. Die Betreuungskräfte sind in unserem polnischen Unternehmen angestellt. Seit dem 01.05.2011 haben die EU-Bürger der osteuropäischen Länder völlige Niederlassungsfreiheit und können in Deutschland ohne die Beschränkungen des früheren Entsendegesetzes Arbeitsverträge schließen.

Mobile Pflegedienste

Der ambulante Pflegedienst besucht die Pflegebedürftigen bis zu mehreren Stunden täglich. Zu den wichtigsten Aufgaben des Pflegedienstes gehört es, die pflegebedürftigen Personen bei der Körperhygiene, bei Toilettengängen und im Haushalt, wie zum Beispiel bei der Zubereitung von Mahlzeiten, zu unterstützen. Der ambulante Pflegedienst rechnet alle seine Leistungen in Einzelposten ab. In der Regel wird es schwierig, die Kosten für den ambulanten Pflegedienst genau zu überblicken. Im Monat kommen sehr schnell hohe Beträge für den Pflegedienst zusammen.

Personalwechsel

Der Personalwechsel unserer polnischen Betreuerinnen / unserer Betreuer findet in der Regel alle zwei Monate statt und wird durch uns reibungslos organisiert. Das Betreuungspersonal gewährleistet vor Ort eine lückenlose Übergabe, damit so wenig Informationen wie möglich im Betreuungsablauf verloren gehen.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn ein Mensch seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann und Betreuung benötigt. Meist sind es Krankheiten, die in eine solche Situation führen. Mit der Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 01.01.2017 werden nun körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen und umfassend berücksichtigt. Der Gesetzgeber definiert: „Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“( nach §14 SGB XI)

Pflegeberufe

Zu den Pflegeberufen zählen vor allem die Berufsbilder von Krankenhauspersonal, Alten- und Krankenpflegern und der Bereich der Heilerziehungspflege. Unsere polnischen und ukrainischen Betreuungskräfte sind examierte Krankenschwestern und ausgebildete Pflegekräfte oder auch Betreuungskräfte mit langjährigen Erfahrungen, wenn sie auch Aufgaben der medizinischen Pflege aus rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen dürfen und somit den mobilen Pflegedienst nur ergänzen.

Pflegegeld

In einem Pflegeheim wohnen pflegebedürftige Menschen dauerhaft und werden 24 Stunden am Tag gepflegt und versorgt. Ein Pflegeheim unterscheidet sich von einem Seniorenheim/Altenheim. In Seniorenheimen untergebrachte Menschen können ebenfalls pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des zu Betreuenden in das soziale Umfeld.

Pflegegrad

Mittels eines Begutachtungsverfahrens wird über die Pflegebedürftigkeit und damit die Einstufung in den Pflegegrades entschieden. Maßstab für die 5 Pflegegrade ist künftig der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. 1. Mobilität (Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?) 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?) 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?) 4. Selbstversorgung (Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?) 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen? Zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?) 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?)

Pflegeheim

Im Alter möchten viele Menschen ihren Lebensabend in den eigenen Wänden genießen. Bei abnehmender Leistungsfähigkeit kann die häusliche Pflege jedoch oft nicht mehr dem geforderten Betreuungsumfang nachkommen. Der Umzug in ein Pflegeheim scheint in vielen Fällen unausweichlich. Doch Kosten, die durch eine vollstationäre Versorgung anfallen, können Betroffene anfänglich abschrecken. Dafür sieht das Gesetz vor, dass pflegebedürftigen Personen eine professionelle und umfassende Betreuung garantiert werden kann. Dies wird durch eine Zuzahlung zum Pflegeheim geregelt, die je nach Pflegegrad zwischen 125 Euro und 2.005 Euro liegt. Leider reicht dieser Zuschuss oft nicht zur Deckung der Kosten, so dass ein Eigenanteil zu zahlen ist.

Pflegekasse

Die Pflegekasse ist über Ihre Krankenkassen erreichbar und in den meisten Pflegebelangen Ansprechpartner. Die Pflegekasse erbringt Pflegegeldleistungen, Pflegesachleistungen sowie Präventions- und Rehabilitationsleistungen gegenüber ihren Versicherten. Wesentliche Aufgabe der Pflegekasse ist nach der Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse die Festlegung des Pflegegrades eines Pflegebedürftigen.

Pflegekosten

Die Pflegekosten sind in § 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI geregelt. Die Pflegekosten umfassen die Sach- und die Personalkosten für die Pflege. Je nach Pflegegrad sind diese unterschiedlich. Die Pflegekosten werden in Deutschland infolge der Pflegeversicherung von der Pflegekasse mit einer Pauschale bezuschusst.

Pflegegrade Pflegegeld ambulanter Pflegedienst Teilstationär Vollstationär
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 316 Euro 698 Euro 698 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro

Alle Pflegegrade erhalten monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel (Geräte und Sachmittel für die häusliche Pflege) sowie einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Den Pflegegraden 2 – 5 stehen weiterhin Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von jeweils 1.612 Euro zur Verfügung. 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege können auch für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Im umgekehrten Fall können nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege komplett für die Kurzzeitpfleg verwendet werden. Die Leistungen für die häusliche Pflege und die Pflegesachleistung können miteinander kombiniert werden, dürfen aber 100% nicht übersteigen. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege (teilstationär) können neben der ambulanten Pflegesachleistung / dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Pflegeversicherung

Wer über ein eigenes Einkommen verfügt, muss seit 1995 pflegeversichert sein. Für die gesetzlich Pflegeversicherten erfolgt die Versicherung über die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Pflegewohngeld

Bei Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen versorgt werden, gibt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den reinen Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten zahlen die Bewohner hingegen selbst. Sind betrieblich bedingte Investitionskosten der Pflegeeinrichtung (zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden) nicht durch öffentliche Zuschüsse abgedeckt, können die Unternehmer diese Kosten, neben den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung, auf die Bewohner umlegen. In einigen Bundesländern übernimmt das Sozialamt zumindest anteilig diese Investitionskosten. Der Bewohner wird dann unterstützt, indem entweder er oder für ihn die Pflegeeinrichtung einen Zuschuss hierzu erhält, das so genannte Pflegewohngeld. In Höhe des Pflegewohngeldes verringern sich so die Investitionskosten für den Bewohner. Die Zahlung von Pflegewohngeld kann nur noch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie eingeschränkt in Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.

Polnische und ukrainische Betreuungskräfte

Unsere Betreuungskräfte aus Polen und der Ukraine sind qualifiziert und haben langjährige Erfahrungen, teilweise examierte Krankenschwestern oder ausgebildete Pflegefachkräfte. Ein Teil unserer Betreuerinnen / Betreuer verfügt über einen Abschluss polnischer bzw. ukrainischer Fachhochschulen. Die demografische Entwicklung in Deutschland wird in den kommenden Jahren den Fachkräftemangel im Pflegebereich verschärfen. Eine Lösung dieses Problems ist die Übernahme der häuslichen Betreuung durch polnische und ukrainische Betreuungskräfte. Unsere Betreuerinnen sind eine Ergänzung zum Ambulanten Pflegedienst. Die Übernahme von Pflegeleistungen im Sinne des Pflegegesetzes obliegt in Deutschland dem ambulanten Pflegedienst. Der Besuch beschränkt sich auf pflegerisch notwendige Arbeiten. Unsere polnischen und ukrainischen Betreuungskräfte dürfen aus rechtlichen Gründen keine medizinischen Dienstleistungen verrichten. Sie unterstützen den Senior/die Seniorin im Haushalt, beim Einkauf, bei der Körperpflege, beim Ankleiden, aber auch durch gemeinsame Gespräche oder bei Erledigungen bei Ämtern.

Prüfung der Einkommensverhältnisse

Übersteigen die Ansprüche des Versicherten den Pflegesatz, so muss der Versicherte dafür aufkommen. Die zusätzlichen Kosten werden häufig mit der Rente bestritten. Reicht auch die Rente nicht aus, sind die eigenen Mittel einzusetzen. Dazu werden Ersparnisse herangezogen. In bestimmten Fällen werden auch Vermögenswerte verkauft. Der Träger der Sozialhilfe überprüft, inwieweit Einkommen und Vermögen Pflegebedürftigen verwertet werden müssen oder vertragliche Ansprüche gegenüber Dritten vorliegen oder ob Schenkungen zurückzufordern sind. Bei Schenkungen des Heimbewohners an Angehörige hat der Schenkende innerhalb von 10 Jahren nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit einen Rückforderungsanspruch an den Beschenkten. Dieser Rückforderungsanspruch ist vorrangig vor der Gewährung von Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig gegenüber der Selbsthilfe. Kinder müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Heimkosten ihrer Eltern übernehmen, falls diese hierzu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind. Kinder gelten gegenüber ihren Eltern als unterhaltspflichtig, sofern sie dazu wirtschaftlich beitragen können. Sind mehrere Kinder vorhanden, so haften diese anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen, da einer allein nicht als Gesamtschuldner haftet. Ein erwachsenes Kind muss in der Regel für die pflegebedürftigen Eltern zahlen, wenn sein Nettoeinkommen 1400 Euro überschreitet.

Sozialamt

Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld, das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten sowie das Taschengeld zu decken, kann der Betroffene beim zuständigen Sozialleistungsträger Sozialhilfe beantragen. Nach Antragseingang erfolgt eine Prüfung, ob Sozialhilfe gewährt werden kann. Der Träger der Sozialhilfe überprüft, inwieweit das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen verwertet werden müssen, vertragliche Ansprüche gegenüber Dritten vorliegen oder ob Schenkungen zurückzufordern sind. Bei Schenkungen des Heimbewohners an Angehörige hat der Schenkende innerhalb von 10 Jahren nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit einen Rückforderungsanspruch an den Beschenkten. Dieser Rückforderungsanspruch ist vorrangig vor der Gewährung von Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig gegenüber der Selbsthilfe.

Unverbindliche Anfrage

Mit der unverbindlichen Anfrage an den 24h-SeniorService gehen Sie keinerlei vertragliche oder anderweitige Verpflichtungen ein. Die Angaben, um die wir Sie in dem vorbereiteten Formular bitten, dienen lediglich dazu, Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Betreuung zu machen und werden von uns vertraulich behandelt.

Vermittlungsgebühren

Agenturen, die Betreuungskräfte aus Polen und der Ukraine nach Deutschland vermitteln, verlangen für ihre Vermittlungstätigkeit eine Vermittlungsgebühr. Eine solche Gebühr fällt bei uns nicht an.

Versicherung

Unsere polnischen und ukrainischen Betreuungskräfte sind bei ihrer Tätigkeit in Deutschland kranken- und haftpflichtversichert. Ohne diesen Versicherungsschutz dürften die Betreuerinnen aus Polen und der Ukraine ihre Tätigkeit nicht ausüben.

Vertragskulanz

In dem Vertrag über die Betreuung ist der Umfang der von unseren polnischen und ukrainischen Betreuungskräften zu erledigenden Arbeiten festgelegt. Allerdings lassen sich die anfallenden Arbeiten im Haushalt und bei der Grundpflege nicht immer bis in das letzte Detail bestimmen. Deshalb zeigen wir bei den nicht im Vertrag aufgeführten, aber im weitesten Sinne zum Tätigkeitsbereich gehörenden Arbeiten Kulanz, sofern diese Inanspruchnahme unseres Personals nicht deren Versicherungsschutz aufhebt. Im Zweifelsfall ist eine Rücksprache auf unserer Hotline angeraten. Wenn der Betreuungsumfang sich nach Vertragsabschluss ändern sollte, werden wir den Vertragsinhalt der veränderten Situation anpassen.

Wir beraten Sie gern!