… auch im Urlaub gut versorgt!

Kurzzeitpflege

Professionelle und persönliche Betreuung im Pflegehotel

Für viele Senioren ist es der größte Wunsch, im Kreis ihrer Familie alt werden zu können. Dank der Unterstützung und Pflege durch Angehörige ist es so möglich, auch im hohen Alter im vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben. Aber auch private Pflegepersonen brauchen einmal eine Pause, um Kraft zu tanken, sich zu entspannen und erholen.

Um diese Zeit zu überbrücken, bietet unser Pflegehotel die Kurzzeitpflege an, bei der unser geschultes Personal die Pflege übernimmt und sich liebevoll kümmert. Die Kosten für diesen Service werden in den ersten vier Wochen von der Pflegekasse übernommen!

Pflegehotel

Kontakt

Schwarzer Weg 12
17235 Neustrelitz
Telefon: 03981 400 9320
Telefax: 03981 443 461
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E-Mail: info@pflegehotel-seniorservice.de

Geschäftsführerin: Ilona Lehmann

Kurzzeitpflege: Wenn die Pflegeperson eine Auszeit braucht

Wer mit der Pflege einer anderen Person betreut ist, der kennt die hohen Anforderungen rund um die kontinuierliche Versorgung der pflegebedürftigen Person. Das gilt gerade auch für private Pflegepersonen, die ihre Angehörigen, Nachbarn oder Freunde zu Hause pflegen. Brauchen private Pflegepersonen eine Auszeit von der Pflegetätigkeit, dann stellt sich schnell die Frage nach einer kompetenten und zuverlässigen Vertretung für die Privatpflege. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als sogenannte Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Was ist mit Kurzzeitpflege gemeint?

Die Kurzzeitpflege, auch Ersatzpflege genannt, stellt eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung dar und kann von Versicherungsnehmern direkt in Anspruch genommen werden. Grundlage dafür ist, dass die übliche Pflege auf Grund von Krankheit oder Erholungsurlaub nicht stattfinden kann und ein Ersatz notwendig wird.

Im Pflegealltag lässt sich dieser Ausfall, und damit der Bedarf einer Ersatzpflege, nicht immer im Voraus planen – viel öfter entsteht die Notwendigkeit einer Verhinderungspflege spontan und unerwartet. Gerade dann ist es wichtig, den Leistungsumfang der Kurzzeitpflege zu kennen, so lassen sich Pflegelücken vermeiden und finanzielle Aufwendungen in Grenzen halten.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege setzt die folgenden drei Merkmale voraus:

  1. Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.
  2. Die Pflegeperson ist temporär verhindert und kann die Pflegetätigkeit nicht ausüben.
  3. Die Pflegetätigkeit muss ersatzweise von einer anderen Pflegeperson durchgeführt werden.

Wichtig zu wissen: Es ist irrelevant, warum die Pflegeperson temporär verhindert ist. Dies kann aufgrund einer eigenen Erkrankung sein, kann aber auch durch einen Erholungsurlaub bedingt sein oder aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme. Für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege muss der Grund bei der Pflegekasse nicht zwingend angegeben werden.

Wann sollten Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

Als pflegende Angehörige sind gerade Privatpersonen oft in ihrer Zeit und ihrer persönlichen Entfaltung stark eingeschränkt. Dies hängt zwar unmittelbar mit dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person zusammen – generell lässt sich aber sowohl die enorme physische als auch die psychische Belastung der Pflegeperson durch die Pflege gerade im privaten Bereich fast durchgehend feststellen.

Für pflegende Angehörige ist die Verhinderungspflege somit auch eine Möglichkeit, sich zu erholen und mit neuer Kraft die täglichen Aufgaben rund um die Pflegetätigkeit nach einem Erholungsurlaub in Angriff zu nehmen.

Welche Voraussetzungen gelten sonst noch für die Kurzzeitpflege?

Da die Kurzzeitpflege zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung gehört, gelten neben den genannten Grundsätzen noch weitere Bedingungen. Diese müssen erfüllt sein, um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen und um die entsprechende Erstattung von der Pflegeversicherung zu erhalten:

Die pflegebedürftige Person weist mindestens den Pflegegrad 2 auf: Der Pflegegrad ist maßgeblich, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

Die pflegebedürftige Person wurde durch eine private Pflegeperson bereits seit mindestens sechs Monaten betreut: Der Zeitpunkt errechnet sich aus der Genehmigung der Pflegestufe, der regelmäßig auch gleichzeitig als Beginn der Pflegezeit gilt. Die Verhinderungspflege kann nur von pflegenden Privatpersonen beantragt werden und nicht von gewerblichen Pflegediensten.

Wer kann die Kurzzeitpflege durchführen?

Wird die Kurzzeitpflege beantragt und sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dann werden die Kosten, die dabei für die Leistung entstehen, durch die Pflegeversicherung erstattet. Hierbei gelten unterschiedliche Erstattungsgrenzen:

  • Wird die Kurzzeitpflege durch eine private Person durchgeführt, die entweder mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist oder mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebt, dann kann die Erstattung der Kosten eine Summe in Höhe des 1,5-fachen Betrages des Pflegegeldes betragen.
  • Wird die Kurzzeitpflege durch andere Personen oder durch einen gewerblichen Dienstleister durchgeführt, übernimmt die Pflegeversicherung einen Betrag von bis zu 1.612 Euro.

Wichtig zu wissen: Die Kurzzeitpflege kann optimal in einem Pflegehotel durchgeführt werden. Hier steht den pflegebedürftigen Personen nicht nur geschultes Personal zur Verfügung, sondern auch ein abwechslungsreicher Tagesablauf mit zahlreichen Aktivitäten und Bewegungsprogrammen. Die Höhe der Kosten für die Pflege wird dabei individuell vereinbart und ist von den Umständen der persönlichen Situation abhängig.

Barrierefreies Reisen dank Pflegehotel

Unser Pflegehotel ist der perfekte Ort für eine kleine Auszeit vom Alltag: Genießen Sie Ihren Urlaub im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte!

Ein abwechslungsreiches Tagesprogramm in unserem Pflegehotel sorgt für Freude und Entspannung und auch die wunderschöne Natur in der Umgebung lädt zu Tagesausflügen ein. Dank der liebevollen Betreuung rund um die Uhr, können Sie sich während Ihres Urlaubs in unserem Pflegehotel wie zuhause fühlen und entspannen.

  • ganzjährig geöffnet für Ihre Ersatzpflege

  • persönlicher Bus- und Fahrdienst

  • Frische und selbstgekochte Mahlzeiten: viermal am Tag!

  • Physiotherapie, mobiler Zahnarzt, Friseur, Fußpflege, Begleitung bei Arztbesuchen und kleinen Einkäufen sowie wöchentlicher Kontrollbesuch durch die Praxis Dr. Richter.

  • Abwechslungsreiche Aktivitäten und Tagesabläufe mit gemeinsamem Singen und Musizieren, Lesen, Raten, Bewegung und Sport draußen und drinnen, Geburtstagsfeiern, Grillen und Backen.

  • Grund- und behandlungspflegerische Leistungen (Hilfe bei der Ernährung, Körperpflege, Mobilität) durch einheimische Fachkräfte

  • persönliche und individuelle Beratung

  • jederzeit die Möglichkeit, Besuch zu empfangen

Wir beraten Sie gern!

24h-Seniorservice GmbH

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